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Freiangelfischerei
Fischen - Freizeit, Herausforderung, Spass
Am Bodensee, Walensee und Zürichsee gilt ein Freiangelrecht. Für das Fischen vom Ufer aus sind unter nachfolgenden Bedingungen weder ein Fischerpatent, noch ein SaNa-Ausweis vorgeschrieben.
Sachkundig und fair - Freiangler fangen Fische richtig
Fischen bedeutet Verantwortung. Gute Angler und Anglerinnen wissen, wie Fische richtig gefangen, schonend behandelt und korrekt getötet werden. Auch im Freiangelrecht sind minimale Kenntnisse der tierschutzgerechten Fischerei nötig und werden vorausgesetzt. Die Broschüre Sachkunde-Information Fischerei kann kostenlos bei den Patentausgabestellen oder als pdf-Datei auf dieser Seite bezogen werden.
Vorschriftsgemäss - Freiangler kennen das Gesetz
Für Fischerinnen und Fischer ohne SaNa-Ausweis, die im Freiangelrecht an den drei grossen Seen fischen, gilt generell:
- Der Einsatz von Widerhaken ist verboten.
- Die Lebendhälterung von Fischen ist verboten.
Freiangelrecht am Bodensee
Vom Ufer aus ist die Fischerei mit einer Rute, einer einfachen Angel, mit natürlichem Köder (ausgenommen Köderfisch) und einer mit einem festen Zapfen versehenen Schnur ohne Patent und ohne SaNa-Ausweis gestattet.
Freiangelrecht am Walensee und Zürichsee
Vom Ufer aus ist die Fischerei mit einer Rute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Patent und ohne SaNa-Ausweis gestattet. Erlaubt sind natürliche Köder (ausgenommen Köderfische), Lebensmittel sowie künstliche Fliegen.