
Informationen zu Natur, Jagd und Fischerei
Verwaltung und Regierung
Informationen zu Natur, Jagd und Fischerei
Servicebereich
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Aufgaben
Die Abteilung Jagd vollzieht die eidgenössische und kantonale Jagdgesetzgebung. Das kantonale Jagdgesetz bestimmt die Aufgaben so.
Der Staat sorgt für:
- Schutz, Aufbau und Verbesserung der Lebensräume der wildlebenden Säugetiere und Vögel;
- standortgerechte und funktionstüchtige Lebensgemeinschaften;
- Schutz wildlebender Tierarten;
- die jagdliche Nutzung der Wildbestände;
- Beschränkung schädigender Einflüsse wildlebender Tiere;
- Aus- und Weiterbildung der Jäger, der Wildhutorgane und der Jagdaufseher.
Mit der Jagd sowie dem Lebensraum- und Artenschutz ergeben sich natur- und tierschützerische Verpflichtungen sowei umwelt- und waffenrechtliche Berührungspunkte.