Jagdausweise

Voraussetzungen zur Jagdausübung

Wer im Kanton St.Gallen jagen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine Jagdhaftpflichtversicherung haben. Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäss Art. 37 und 38 Jagdgesetz vorliegen.

 

Es muss immer ein st.gallischer Gästeausweis oder ein st.gallischer Jagdpass gelöst werden. Wir unterscheiden Gäste mit anerkannter Jägerprüfung und Gäste ohne (anerkannte) Jägerprüfung.

 

Bei ausserkantonalen Ausweisen ist zwischen Jagdfähigkeitsausweisen (Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung) und Jagdausweisen (Jagdpatent, Jagdschein, Jagdkarte etc.) zu unterschieden. Der Kanton St.Gallen anerkennt nur die Jagdfähigkeitsausweise.

 

Gäste müssen von einer Jagdgesellschaft oder einem Jagdpächter eingeladen sein.

Gästeausweis mit anerkannter Jägerprüfung

Wer über eine vom Kanton St.Gallen anerkannte Jägerprüfung verfügt, kann den Gästeausweis für Jäger mit Fähigkeitsausweis lösen. Es gibt folgende Möglichkeiten:

 

Ganze Pachtperiode

Grundgebühr Fr. 150.-- / Regalzuschlag Fr. 480.-- / Total Fr. 630.--

 

vier Jahre

Grundgebühr Fr. 130.-- / Regalzuschlag Fr. 240.-- / Total Fr. 370.--

 

zwei Jahre

Grundgebühr Fr. 110.-- / Regalzuschlag Fr. 120.-- / Total Fr. 230.--

 

Die Versicherung ist Sache des Gastes. Sie wird durch die Jagdgesellschaft kontrolliert. Jäger mit Fähigkeitsausweis können auch einen Jagdpass lösen.

 

Bestellformulare für die Pachtperiode 2008 - 2016

PDF-Datei Bestellformular Jägerausweis (62 kb, PDF)   08.01.2008
Word-Datei Bestellformular Jägerausweis (52 kb, DOC)   08.01.2008
 

Jagdpass - Gästeausweis ohne anerkannte Jägerprüfung

Wer keine oder eine nicht anerkannte Jägerprüfung hat, kann höchstens an sechs Tagen im Kalenderjahr im Kanton St.Gallen jagen. Es gibt postalische Jagdpässe:

  • für drei Tage (Grundgebühr Fr. 60.-- / Regalzuschlag Fr. 20.-- / Total Fr. 80.--)

 

  • für sechs Tage (Grundgebühr Fr. 80.-- / Regalzuschlag Fr. 60.-- / Total Fr. 140.--)

 

Die notwendige Versicherung ist inbegriffen.

 

Der einladende Jagdpächter ist für das korrekte Ausfüllen des Jagdpasses verantwortlich.

 

Bestellungen nimmt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei entgegen.