St.Galler Jagd

Steinbockjagd

Im Kanton St.Gallen gab es ein eigentliches Hin und Her, bis im Jahre 1950 nach mehreren Volksabstimmungen die Revierjagd definitiv eingeführt wurde.

 

Alle acht Jahre werden die Jagdreviere durch die politischen Gemeinden an Gesellschaften verpachtet. In einem aufwändigen Verfahren bewertet das ANJF die Reviere und legt die Pachtzinsen fest. Mit dem Massnahmenpaket zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushaltes 2004 beschloss der Kantonsrat, mit dem Jagdregal 1.98 Mio. Franken erwirtschaften zu müssen. Einen Sechstel der Pachtzinsen erhalten die Gemeinden, einen Drittel die Staatskasse und die Hälfte verwendet das ANJF zur Aufgabenerfüllung gemäss Jagdgesetz.

 

Den Jagdgesellschaften werden verschiedene Rechte und Pflichten übertragen. Sie nutzen die Wildbestände nach Vorgaben der Jagdplanung, sie helfen bei Wildunfällen und entsorgen tot aufgefundene Tiere, sie beraten bei Problemen mit Wildtieren und engagieren sich vermehrt im Lebensraumschutz sowie in der Lebensraumverbesserung. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

 

Jägerinnen und Jäger sind regional und kantonal in Jagdverbänden organisiert. Weitere Angaben zur Jagd im Kanton St.Gallen, aber auch zu den Jägerorganisationen hat Revierjagd St.Gallen.