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Wildschaden
Wildsauen waren in einem Maisfeld.
Wildtiere hinterlassen Spuren, doch nicht jede Spur ist ein Wildschaden. Die Jagdgesetzgebung definiert, was ein Wildschaden ist, was zur Verhinderung gemacht werden kann und muss sowie die Entschädigung von Wildschäden. Sie beschreibt auch, welche Massnahmen ein Betroffener selbst ergreifen kann.
Verfahren
Es ist wichtig, Wildschaden sofort dem kantonalen Wildhüter oder dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei zu melden. Der Wildhüter begutachtet den Schaden, gibt Ratschläge, wie weitere Schäden verhindert werden können und entscheidet, ob eine Entschädigung in Aussicht gestellt werden kann oder nicht. Wenn ja, wird er versuchen, mit dem Geschädigten und der betroffenen Jagdgesellschaft einen Vergleich abzuschliessen.
Falls man sich nicht einig wird, leitet der Wildhüter die Meldung an den Wildschadenschätzer weiter. Dieser eröffnet ein Wildschadenschätzungsverfahren, welches rechtlich nach den Grundsätzen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege neues Fenster (sGS 951.1) abläuft.