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GAöL
In Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) wurde mit dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) die Möglichkeit geschaffen, durch Beiträge Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Biotopen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich zu unterstützen.
Während der Biotopschutz vor allem auf den Erhalt bereits bestehender Schutzgebiete ausgerichtet ist, bezweckt der ökologische Ausgleich die Förderung von naturnahen Flächen in intensiv genutzten Gebieten und im Siedlungsraum. Darunter fällt beispielsweise die Anlage von Hecken, Uferbestockungen und ökologisch aufgewerteten Waldrändern. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter haben für ihre Leistungen zugunsten der Ökologie Anspruch auf Entschädigung.
Rechtsgrundlagen
- Natur- und Heimatschutzgesetz neues Fenster
- Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen neues Fenster
- Verordnung zum GAöL neues Fenster
Den Gemeinden obliegen folgende Aufgaben
- Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen
- Erstellen der Auszahlungslisten
- Auszahlen der Beiträge
- Rückforderung von zuviel bezahlten Beträgen
- Kontrolle betreffend Einhaltung der Vertragsbestimmungen
Die Wegleitung zum Vollzug des GAöL richtet sich an all jene, die mit dem Vollzug des GAöL beauftragt sind und informiert über die wichtigsten Einzelheiten.
Die Vertragsformulare können im Computerprogramm Agricola generiert und ausgedruckt werden. Wer zum Vorbereiten von neuen GAöL-Verträgen lieber mit Word- und Excel-Dateien arbeiten möchte, kann diese bei uns beziehen.
| Weitere Arbeitsgrundlagen, Hilfsmittel: |
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