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Pilzschutz

Pilz

Pilze sind überall anzutreffen: auf Wiesen und Weiden, in Gärten, an Strassenrändern und ganz besonders im Walde. Eine grössere Anzahl bleibt unserem Auge jedoch verborgen und ist nur mit dem Mikroskop zu sehen. Gross ist auch die Zahl jener Pilze, die etwas mit unserem täglichen Leben zu tun haben, ohne dass wir uns dessen immer bewusst werden. Hefepilze braucht man bei der Herstellung von Brot, Bier und Wein; Käse lässt sich ohne Pilze nicht produzieren und Bakterieninfektionen werden häufig mit dem Antibiotikum Penicillin, einem Pilzprodukt, behandelt.

 

Für folgende Gemeinden gelten nachstehende Vorschriften:

Bodensee / Rheintal:
Thal, Rheineck, St.Margrethen, Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Rebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg, Oberriet und Rüthi
 
1. Das Sammeln ist an folgenden Tagen verboten:
Sonntag, Montag, Mittwoch und Freitag
 
2. Pro Person und Tag dürfen höchstens folgende Mengen Pilze gesammelt werden:
a) Steinpilze, Eierschwämme, Morcheln (gesamthaft): 1 kg
b) übrige Speisepilze (zusätzlich zu a): 2 kg
 
Weitere Bestimmungen in den einzelnen Pilzschutzverordnungen.

Werdenberg:
Sennwald, Gams, Grabs, Buchs, Sevelen und Wartau
Sarganserland:
Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Flums, Walenstadt und Quarten
See-Gaster:
Amden, Weesen, Schänis, Kaltbrunn, Rieden, Gommiswald, Ernetschwil, Uznach, Goldingen und St.Gallenkappel
Toggenburg:
Wildhaus, Alt St.Johann, Stein, Nesslau-Krummenau, Ebnat-Kappel, Wattwil, Brunnadern, Hemberg, St.Peterzell, Krinau, und Mosnang
 
1. Das Sammeln ist an folgenden Tagen verboten:
jeweils vom 1. bis 10. Tag jedes Monats, an den übrigen Tagen ist das Sammeln von Pilzen mit Ausnahme zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr gestattet.
Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten.
 
2. Pro Person und Tag dürfen höchstens folgende Mengen Pilze gesammelt werden:
2 kg von Pilzen aller Art
 
Weitere Bestimmungen in den einzelnen Pilzschutzverordnungen.